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Vorbereitung einer Untersuchung beim medizinischen Gutachter

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Was man zur Vorbereitung einer Untersuchung beim medizinischen Gutachter wissen sollte.

Viele Menschen, die zu einer ärztlichen Begutachtung müssen, sind verunsichert und wissen nicht was sie erwartet. Die folgenden Zeilen sollen Ihnen dabei helfen, sich zurecht zu finden und den Ablauf möglichst stressfrei zu gestalten:

 

1) Aufgabe eines ärztlichen Sachverständigen:

Er ist von einer Behörde, einem Gericht, oder einer Versicherung beauftragt,  über bestehende Funktionseinschränkungen eines Klägers, Versicherten, oder Antragstellers (kurz: „Probanden“, also Sie) aufgrund objektiver Feststellungen einen Bericht („Gutachten“) zu erstellen, der den Auftraggeber dazu befähigt eine begründete Entscheidung zu fällen. Er hat dabei absolut neutral zu bleiben, er ist weder gegen, noch für Sie. Er steht auch nicht im Dienste des Auftraggebers, hat sich aber natürlich an dessen Fragestellung zu orientieren. Er entscheidet nicht selbst! Auch wenn sein Gutachten sicher von großer Bedeutung bei der Entscheidung durch den Auftraggeber ist.

Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach der Fragestellung des Auftraggebers! Es ist also völlig normal, dass der Ablauf völlig unterschiedlich ist, je nachdem ob ein Formulargutachten für eine Versicherung, ein Gutachten im Schwerbehindertenrecht, oder ein Gutachten bei Haftpflicht-Fragen nach Unfällen gefragt ist.

 

2) Was macht der ärztliche Sachverständige am Untersuchungstermin:

Es wird  eine Untersuchung und Befragung durchgeführt: es geht darum sich  einen zumindest orientierenden Überblick über die Persönlichkeit und die allgemeine berufliche und private Belastungssituation der zu untersuchenden Person zu verschaffen. Deswegen erfolgen Fragen nach Berufsausbildung, ausgeübtem Beruf, und Familienstand. Auch Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand, zu den eingenommenen Medikamenten, Alkohol- und Nikotin-Konsum gehören zum Standard. Die körperliche Untersuchung ist abhängig vom Fachgebiet des Gutachters. In der Orthopädie ist eine Untersuchung des ganzen entkleideten Körpers Standard. Richten Sie sich bitte darauf ein, dass Sie sich bei der Untersuchung bis auf die Unterhose ausziehen müssen und Funktionsuntersuchungen der Wirbelsäule, der Arme und Beine durchgeführt werden, auch wenn nur das Sprunggelenk schmerzt. Nur bei Bagatellfällen (die selten zu begutachten sind) kann diese Untersuchung unterbleiben.

Bei augenärztlichen Untersuchungen ist regelmäßig der Augenhintergrund zu untersuchen. Dies setzt eine Pupillenerweiterung durch Eintropfen in die Augen voraus.

Nach einer solchen Untersuchung ist das Sehvermögen für längere Zeit (bis 6 Stunden) gestört. Richten Sie sich darauf ein, dass sie in dieser Zeit kein Fahrzeug führen können! (Auch kein Fahrrad).

 

Bei internistischen Untersuchungen ist in den meisten Fällen eine Laboruntersuchung des Stoffwechsels nicht erforderlich.

Sie brauchen daher im Regelfall nicht nüchtern zu sein. Wenn doch sollte dies aus der brieflichen Einbestellung hervorgehen.

 

Zusatzuntersuchungen: es ist manchmal notwendig, aktuelle Untersuchungsergebnisse in das Gutachten einzubinden. Sollten in den letzten Monaten solche Untersuchungen durchgeführt worden sein, bringen Sie die Ergebnisse bitte mit. (Laborwerte, Röntgenbilder, und ähnliches). Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass diese Untersuchungen nochmals durchgeführt werden müssen. Neben den dadurch entstehenden Kosten sollte damit  auch z.B. eine eigentlich überflüssige Strahlenbelastung vermieden werden. Zu Lasten der Krankenkasse dürfen Untersuchungen, die ausschließlich der Begutachtung dienen aber nicht durchgeführt werden!!

Bringen Sie bitte in jedem Fall eine komplette Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente mit. (Der Hausarzt hat entsprechende Daten meist in seinem Computer gespeichert, und kann diese leicht ausdrucken).

 

3) Was macht der ärztliche Sachverständige danach?

Zu unterscheiden ist zwischen Fragen zur aktuellen Leistungsfähigkeit (z.B. Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit), da kommt es auf die Vorgeschichte weniger an, und Fragen zur Ursache (Unfallversicherungen, Haftpflichtsachen). Ein Punkt ist aber immer wichtig:

 

Analyse der Aktenlage:

  • Auf jeden Fall sind objektive Befunde und Dokumentationen der letzten 1-2 Jahre wichtig. (z.B. OP-Berichte, Krankenhausberichte, REHA-Berichte, Befunde der Gewebsuntersuchung). Wenn diese Unterlagen nicht ohnehin bereits in der Akte des Auftraggebers sind, lassen Sie sich bitte diese Unterlagen von der zuständigen Stelle vorab aushändigen, und bringen Sie diese zum Untersuchungstermin mit. Nicht hilfreich sind „Ärztliche Atteste“ die lediglich eine nicht detailliert begründete Meinung, oder subjektive Beschwerdeangaben wiedergeben. Eine entsprechende Dokumentation ist schon deshalb wichtig, weil sie ein Kriterium für die Beschwerdeintensität darstellen. Die Angabe „stärkster Schmerzen und Behinderungen“ verliert an Glaubwürdigkeit, wenn über Jahre hinweg keinerlei Behandlung dokumentiert ist.
  • Bei Fragen zur Kausalität (z.B. Unfallfolgen) ist die Aktenlage von zentraler Bedeutung für das ganze Verfahren! Zwischen auslösendem Ereignis (z.B. einem Unfall), und dem Zeitpunkt einer Untersuchung durch den Sachverständigen vergehen oft viele Monate, meist sogar Jahre. Es ist dann meist nicht mehr möglich, aktuell bei der Untersuchung feststellbare körperliche Einschränkungen mit der notwendigen Sicherheit auf den strittigen Unfall zurückzuführen, wenn nicht eine möglichst lückenlose Dokumentation der ursprünglichen Verletzung und der durchgeführten Behandlung vorliegt.
  • Bei Gerichtsverfahren sollte diese Dokumentation bereits mit der Klageerhebung dem Gericht vorgelegt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass das meist nicht der Fall ist. Im Zivilverfahren ist es Aufgabe der Parteien, Beweismittel vorzulegen, der Gutachter ist zu eigenen Ermittlungen nicht berechtigt. Besorgen Sie also bitte rechtzeitig bei den erstbehandelnden Stellen (Krankenhaus, Facharzt) entsprechende Briefe, OP-Berichte, etc. und die dazugehörigen Bilddokumente! Diese sollten vorab bei Gericht vorgelegt werden, sind zumindest zum Untersuchungstermin mitzubringen.
  • Unter Berücksichtigung der so gewonnenen Erkenntnisse erstellt der Sachverständige dann eine schriftliche Zusammenfassung und beantwortet die Fragen des Auftraggebers. Dieses Gutachten erhält nur der Auftraggeber, mit wenigen Ausnahmen wird dieser Ihnen aber eine Kopie davon zukommen lassen. Sollten Sie sachlich begründet Fehler darin entdecken, (was durchaus passieren kann, und nichts mit Befangenheit oder böser Absicht zu tun hat) haben Sie die Möglichkeit durch Widerspruch, oder im Rahmen eines Schriftsatzes vor Gericht darauf hinzuweisen und um Klärung zu bitten.

 

 

4) Was man vermeiden sollte:

Nicht selten sind Probanden bereits vom langen Verwaltungsweg, für den Laien unverständlichen Rechtsfragen, und Enttäuschungen über frühere Entscheidungen „genervt“ und bringen eine aggressive Grundstimmung zum Untersuchungstermin mit, die natürlich auch Rückwirkungen auf den Sachverständigen hat. Auch dieser ist nur ein Mensch. Wenn Sie freundlich und sachlich auf den Sachverständigen zugehen, ist das sicher für alle Beteiligten besser.

 

Richtigkeit der Angaben:

Lügen haben kurze Beine. Nichts untergräbt die Glaubwürdigkeit eines Probanden mehr, als wenn er der Falschangaben in wichtigen Punkten überführt wird. Ein Proband, der behauptet, er sei vor einem bestimmten Ereignis völlig beschwerdefrei gewesen, handelt sich ein größeres Problem ein, wenn die Gegenpartei zum Beispiel einen REHA-Bericht vorlegen kann, der kurz vorher erhebliche Beschwerden der betreffenden Körperregion dokumentiert. Im Gerichtsverfahren besteht Wahrheitspflicht!!

 

Mitbringen von Begleitpersonen:

Z.B. bei nicht volljährigen Kindern selbstverständlich möglich. Bei volljährigen Menschen „im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte“ ist die Anwesenheit von Bezugspersonen aus dem Umfeld des Probanden in der Regel abzulehnen, da diese eigene Interessen haben können und eine entsprechende  Beeinflussung des Probanden unbedingt vermieden werden muss. Auch der Selbstschutz des Sachverständigen spielt eine Rolle. Bei ausgeprägten psychischen Störungen muss vorab die Begleitung durch eine neutrale dritte Person organisiert werden. Das gleiche gilt bei Sprachschwierigkeiten, wenn ein Dolmetscher bestellt werden muss. Familienangehörige kommen hier nur zu kurzfristiger Unterstützung in Frage.

 

Mitbringen nicht verwertbarer Dokumente:

Es ist üblich geworden, digital erstellte  MRT oder Röntgenaufnahmen dem Patienten auf normalem Papier gedruckt mitzugeben. Diese sind in der Regel für eine präzise Befundung unbrauchbar. Bitte nur Original-Röntgenaufnahmen, oder  CD-Kopien der digitalen Bilddaten (Sogenannte DICOM-Daten) mitbringen. Diese werden dann auf speziellen Bildschirmen ausgewertet, was Zeitaufwändig ist und daher meist im Anschluss an die Untersuchung erfolgt. Diese Unterlagen werden Ihnen selbstverständlich nach Auswertung zurückgeschickt.

 

Falsche Erwartungen:

Ein medizinischer Sachverständiger ist kein Kummerkasten. Er ist an sein Fachgebiet gebunden und wird sich daher nicht tiefer mit Erkrankungen befassen, die nicht in sein Fachgebiet fallen. Eventuell wird er in seinem Gutachten darauf hinweisen, dass Begutachtungen auf anderem Fachgebiet zu empfehlen sind. Ein erfahrener Sachverständiger wird auch genau wissen, welche Fragen zu stellen sind, um die konkret gestellte Gutachtensfrage zu beantworten. Andere Angaben außerhalb des strickt medizinischen Gebiets mögen für das urteilende Gericht von Bedeutung sein und müssen dort vorgebracht werden. Im medizinischen Gutachten haben sie nichts zu suchen.

Ein Sachverständiger ist auch kein „behandelnder Arzt“. Er kann zwar auf offensichtliche Fehlentwicklungen in der Behandlung aufmerksam machen (meist schriftlich im Gutachten), für umfangreiche Empfehlungen, oder gar konkrete Behandlungsmaßnahmen  ist er aber nicht zuständig. Deswegen wird bei Begutachtungen der Begriff „Patient“ auch nicht verwendet.

 

Ich hoffe, dass diese Hinweise zu einem möglichst spannungs- und emotionsfreien Ablauf der Begutachtung beitragen und kann Ihnen, auch im Namen der allermeisten regelmäßig als Sachverständige tätigen Kollegen versichern, dass wir auf eine gerechte und rechtskonforme Erledigung  unserer Aufgaben Wert legen, auch wenn in manchen Medien gegensätzliche Behauptungen kursieren.

 

Dr. René Sebastian Bauer
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